Dawid Jan
Beiträge getaggt mit minijob
Minijob – Agentur für Arbeit – Geringfügige Beschäftigung
23. Sep
Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen, bei denen die monatliche Verdienstgrenze nicht höher ist als ein 400 € Job. Ein Minijob gilt als Nebenjob und ist eine Maßnahme von der Agentur für Arbeit. Er soll den Einstieg in ein reguläres Arbeitsverhältnis ermöglichen.
Bei dem Minijob handelt es sich um eine grünfügige Beschäftigung, deshalb fällt keine Minijob-Steuer an. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Sie ordnungsgemäß bei der Minijob-Zentrale der Knappschaft Bahn See anzumelden. Dort zahlt er auch einen Pauschalbetrag für Ihre Renten- und Krankenversicherung ein. Ausführliche Informationen bekommen Sie bei der Agentur für Arbeit.
Auch als Arbeitslose/r können Sie einen Minijob ausüben. Ob und in welchem Umfang Mehr >
